Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 16.12.2003

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12760
LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 (https://dejure.org/2003,12760)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 (https://dejure.org/2003,12760)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2003 - L 6 RJ 154/02 (https://dejure.org/2003,12760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - Berufskraftfahrer - Berufsschutz - Verweisbarkeit - Ausbildungsdauer - tariflichen Einstufung - Einordnung in Mehrstufenschema -

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeit bei Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von vergleichbaren gesunden Versicherten; Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 16. April 1959, Az. 5 RKn 28/58, Urteil vom 25. Juli 2001, B 8 KN 14/00 R).

    Damit steht es im Einklang, wenn der 8. Senat des Bundessozialgerichts im Hinblick auf die besonders im Bergbau die tariflichen Eingruppierungen prägenden qualitätsfremden Belastungen in der tarifvertraglichen Einstufung lediglich ein "gutes Indiz" für den qualitativen Wert der ausgeübten Tätigkeit sieht (Urteile vom 7. April 1992, Az. 8 RKn 2/90, vom 27. Februar 1996, Az. 8 RKn 16/94, vom 1. Februar 2000, Az. B 8 KN 5/98 R, und vom 25. Juli 2001, Az. B 8 KN 14/00 R) und wenn nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zunächst ermittelt werden soll, welche fachlichen und beruflichen Anforderungen die den Beruf prägenden Tätigkeiten gestellt haben, sowie ob und ggf. welche ausbildungsmäßigen Voraussetzungen hierfür herkömmlicherweise zu erfüllen sind; nur wenn sich herausstellen sollte, dass es im Hinblick auf die hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine staatlich geregelte Ausbildung gibt, kommt danach u. a. hilfsweise eine Heranziehung der - nach Qualitätsstufen geordneten - Tarifverträge, die im Wohnbereich des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens aus der Berufstätigkeit angewandt wurden, in Betracht (Urteil vom 25. Januar 1994, Az. 4 RA 35/93).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Ist der Kläger somit der dritten Gruppe des Mehrstufenschemas zuzuordnen, kann er grundsätzlich pauschal auf Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden, wenn er noch in der Lage ist, körperlich leichte Arbeiten vollschichtig auszuüben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Dezember 1996, Az. GS 2/95).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Soweit dabei ungelernte Tätigkeiten in Betracht gezogen werden, dürfen diese nicht von nur ganz geringem qualitativem Wert sein, sondern müssen sich durch Qualitätsmerkmale, wie z. B. das Erfordernis einer nicht ganz geringfügigen Einweisung oder Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, auszeichnen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Mai 1963, Az. 12/4 RJ 30/60; Urteil vom 29. April 1994, Az. 13 RJ 35/93).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Dies sei dann anzunehmen, wenn die Einstufung im wesentlichen auf die mit der Tätigkeit verbundenen Nachteile und Erschwernisse (z. B. Akkord-, Nacht-, Schmutzarbeit u. Ä.) oder auf sozialen Gründen wegen in der Person des Versicherten liegender Umstände beruht ("Bewährungsaufstieg"; vgl. exemplarisch: Urteil vom 14. Mai 1991, Az. 5 RJ 82/89, mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der 13. Senat angeschlossen (vgl. beispielhaft die Urteile vom 28. Mai 1991, Az. 13/5 RJ 69/90, und vom 17. Dezember 1991, Az. 13/5 RJ 14/90).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der 13. Senat angeschlossen (vgl. beispielhaft die Urteile vom 28. Mai 1991, Az. 13/5 RJ 69/90, und vom 17. Dezember 1991, Az. 13/5 RJ 14/90).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Dass sein Arbeitgeber die von ihm verrichteten Tätigkeiten als solche ungelernter Art bezeichnet hat, sei nicht maßgebend , ausschlaggebend sei die Einschätzung der qualitativen Bewertung des Berufs durch die Tarifpartner (Verweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 12. September 1991, Az. 5 RJ 60/90).
  • BSG, 28.05.1963 - 4 RJ 30/60
    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Soweit dabei ungelernte Tätigkeiten in Betracht gezogen werden, dürfen diese nicht von nur ganz geringem qualitativem Wert sein, sondern müssen sich durch Qualitätsmerkmale, wie z. B. das Erfordernis einer nicht ganz geringfügigen Einweisung oder Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, auszeichnen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Mai 1963, Az. 12/4 RJ 30/60; Urteil vom 29. April 1994, Az. 13 RJ 35/93).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Damit steht es im Einklang, wenn der 8. Senat des Bundessozialgerichts im Hinblick auf die besonders im Bergbau die tariflichen Eingruppierungen prägenden qualitätsfremden Belastungen in der tarifvertraglichen Einstufung lediglich ein "gutes Indiz" für den qualitativen Wert der ausgeübten Tätigkeit sieht (Urteile vom 7. April 1992, Az. 8 RKn 2/90, vom 27. Februar 1996, Az. 8 RKn 16/94, vom 1. Februar 2000, Az. B 8 KN 5/98 R, und vom 25. Juli 2001, Az. B 8 KN 14/00 R) und wenn nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zunächst ermittelt werden soll, welche fachlichen und beruflichen Anforderungen die den Beruf prägenden Tätigkeiten gestellt haben, sowie ob und ggf. welche ausbildungsmäßigen Voraussetzungen hierfür herkömmlicherweise zu erfüllen sind; nur wenn sich herausstellen sollte, dass es im Hinblick auf die hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine staatlich geregelte Ausbildung gibt, kommt danach u. a. hilfsweise eine Heranziehung der - nach Qualitätsstufen geordneten - Tarifverträge, die im Wohnbereich des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens aus der Berufstätigkeit angewandt wurden, in Betracht (Urteil vom 25. Januar 1994, Az. 4 RA 35/93).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02
    Um die einer Beschäftigung von den Tarifvertragsparteien beigemessene Bedeutung an Hand des Tarifvertrags überhaupt abschätzen zu können, muss nach einhelliger Auffassung zunächst abgegrenzt werden, in welchem Umfang eine tarifliche Eingruppierung auf qualitativen oder auf qualitätsfremden Kriterien beruht (vgl. exemplarisch Urteile vom 8. September 1982, Az. 5b RJ 16/81, und vom 13. Dezember 2000, Az. B 5 RJ 28/99 R).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
  • BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsschutz eines

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91

    Anspruch auf eine Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) -

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/90

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Das "Vierstufenschema"

  • BSG, 16.04.1959 - 5 RKn 28/58
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 R 3833/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - LKW-Fahrer -

    Eine längere Regelausbildungsdauer war für Berufskraftfahrer auch in der DDR nicht vorgesehen (vgl. insoweit das Sächsische Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2003 - L 6 RJ 154/02 - unter Verweis auf eine Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeit, DDR-Ausbildungsberufe 3, Heft 303, Berufsordnung 710, S. 81).

    Dies hat jedoch grundsätzlich als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabs unberücksichtigt zu bleiben, soweit es den tatsächlich ausgeübten Beruf nicht mehr prägen konnte (so auch das Sächsische LSG, Urteil vom 26. November 2003 aaO).

    Er ist zwar - anders als im vom Sächsischen Landessozialgericht entschiedenen Fall (L 6 RJ 154/02) - erst deutlich nach Inkrafttreten der BKV aus seinem Beruf bei der K. eG ausgeschieden.

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.05.2006 - L 7 RJ 91/04

    Streit um das Bestehen eines Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; § 43

    Der Senat hat insoweit allerdings Bedenken, die u. a. in dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen vom 26. November 2003 - L 6 RJ 154/02 - (veröffentlicht in juris, insbesondere Rz. 69 ff) ausführlich und zutreffend dargelegt sind: Ein Berufskraftfahrer, der seine Ausbildung nach der Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973 (BGBl. I S. 1518) abgeschlossen hatte, war nach der früheren Rechtsprechung des BSG im Hinblick auf die danach nur zweijährige Ausbildungsdauer nicht der Facharbeiterebene zuzurechnen (vgl. BSG, Urt. vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143; std. Rspr.).

    Die Konsequenzen dieser nur schwer nachvollziehbaren Erwägungen hat das LSG Sachsen in seinem Urteil vom 26. November 2003 (a. a. O.) ausführlich dargelegt und die Revision zugelassen.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 R 2688/12
    Eine längere Regelausbildungsdauer war für Berufskraftfahrer auch in der DDR nicht vorgesehen (vgl. insoweit Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2003 - L 6 RJ 154/02 - unter Verweis auf eine Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeit, DDR-Ausbildungsberufe 3, Heft 303, Berufsordnung 710, S. 81).

    Dies hat jedoch grundsätzlich als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabs unberücksichtigt zu bleiben, soweit es - wie im Falle des Klägers - den tatsächlich ausgeübten Beruf nicht mehr prägen konnte (so auch das Sächsische LSG, Urteil vom 26. November 2003 - L 6 RJ 154/02, zusammenfassend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2011 - L 4 R 3833/08, zit. nach Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 557/12

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91 sowie Sächsisches Landessozialgericht, U.v. 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 -).
  • LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 R 149/05

    Berufliches Leistungsvermögen als Maßstab für die Beurteilung des Vorliegens

    Arbeitsplätze für Mitarbeiter in der Poststelle sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft in genügender Anzahl vorhanden (vgl. eingeholtes berufskundliches Gutachten des Sächsischen Landessozialgerichts zum Az.: L 6 RJ 154/02).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2012 - L 16 R 871/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Autobusfahrer bei den Berliner

    Dies hat jedoch grundsätzlich als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabs unberücksichtigt zu bleiben, soweit es den tatsächlich ausgeübten Beruf nicht mehr prägen konnte (vgl auch Sächsisches LSG, Urteil vom 26. November 2003 - L 6 RJ 154/02 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2013 - L 16 R 70/12

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 44 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB VI a.F. (juris: SGB

    Dies hat jedoch grundsätzlich als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabs unberücksichtigt zu bleiben, soweit es den tatsächlich ausgeübten Beruf nicht mehr prägen konnte (vgl auch Sächsisches LSG, Urteil vom 26. November 2003 - L 6 RJ 154/02 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2017 - L 2 R 315/17
    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91; vgl. zum Vorstehenden auch Sächsisches Landessozialgericht, U.v. 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 16.12.2003 - L 6 RJ 154/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25058
LSG Bayern, 16.12.2003 - L 6 RJ 154/02 (https://dejure.org/2003,25058)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.12.2003 - L 6 RJ 154/02 (https://dejure.org/2003,25058)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - L 6 RJ 154/02 (https://dejure.org/2003,25058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung des Arbeitnehmeranteils von zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträgen; Verlust von Versicherungsunterlagen, die zum Nachweis der gezahlten Beiträge dienen; Hilfsantrag als eine Klageänderung im Sinn der Klageerweiterung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht